Read our General Terms and Conditions of Business in English.

1. Allgemeines

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LogicLine Europe GmbH (im Folgenden „LogicLine“ genannt) an den Vertragspartner (im Folgenden „Käufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichungen – insbesondere anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers – sind nur wirksam, wenn LogicLine sie schriftlich bestätigt.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von LogicLine sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von LogicLine. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.


3. Preise

3.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von LogicLine genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Spesen, Gebühren, Abgaben und sonstige Steuern und Zölle in Zusammenhang mit der Lieferung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk 7343 Neutal einschließlich üblicher Verpackung.


4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

4.2 Wird LogicLine an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf von LogicLine oder seiner Vorlieferanten, durch unvorhersehbare Ereignisse, durch höhere Gewalt oder durch Streik gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4.3 LogicLine ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Werden Montage-, Betriebs-, Wartungs- oder Sicherheitshinweise von LogicLine nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder wird das Produkt in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise eingesetzt, so entfällt jede Gewährleistung.

5.2 Bei Lieferung der Ware zum Kunden durch eine Spedition ist dieser verpflichtet, die Ware unverzüglich auszupacken und auf allfällige Transportschäden, Transportmängel sowie Transportverluste zu überprüfen. Dergestalt festgestellte Schäden oder/und Mängel sind sodann auf dem Lieferschein der Spedition zu vermerken, allenfalls fotografisch zu dokumentieren und LogicLine am nächstfolgenden Werktag schriftlich bekanntzugeben, andernfalls zu Recht bestehende Ansprüche erlöschen. Versteckte Transportschäden, Transportmängel sowie Transportverluste sind innerhalb von 3 Werktagen ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Diese Prüfpflicht trifft den Kunden auch, wenn die Lieferung des Produktes auftragsgemäß an einen Dritten erfolgt.

5.3 Der Käufer hat das gelieferte Produkt sofort nach Anlieferung bzw. Übernahme eingehend mit der Sorgfalt nach § 377 UGB zu untersuchen. Andere Mängel als Transportschäden, die nach Punkt 5.2. zu behandeln sind, Falschlieferungen oder Abweichungen von der Liefermenge sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels LogicLine bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb von 7 Werktagen) erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf lrrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Für Unternehmer gilt ergänzend § 377 UGB. Diese Prüfpflicht trifft den Kunden auch, wenn die Lieferung des Produktes auftragsgemäß an einen Dritten erfolgt.

5.4 Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist LogicLine vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Das betreffende Produkt ist auf Kosten des Kunden an LogicLine zur Überprüfung zu senden. LogicLine ist berechtigt den Mangel nach Wahl, entweder durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Jahres ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.

5.5 Eine Inanspruchnahme gemäß § 933b ABGB durch den Käufer wird abbedungen und ist somit ausdrücklich ausgeschlossen.

5.6 Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen AGB getroffenen Vereinbarungen. Alle nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden (insbesondere aus Betriebsunterbrechung, Produktionsausfällen), des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Ersatz reiner Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind etwaige zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden sowie bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei der Käufer das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zu beweisen hat. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren nach Übernahme durch den Kunden.


6. Übernahme von Fahrzeugen

6.1 Wenn LogicLine Kraftfahrzeuge oder Anhänger udgl. (in der Folge „Fahrzeuge“ genannt) des Kunden für die Durchführung von Arbeiten daran übernimmt (z.B. für Montagearbeiten), dann erfolgt die Obsorge für das Kraftfahrzeug unentgeltlich.

6.2 Das Fahrzeug wird versperrt auf einem nicht überdachten Platz abgestellt und erklärt der Kunde durch Vertragsannahme mit dieser Art der Obsorge einverstanden zu sein.

6.3 Hinsichtlich etwaiger Ersatzansprüche des Kunden gilt Punkt 5.6. Insbesondere übernimmt LogicLine keine Haftung für das Verhalten Dritter. Es besteht keine Haftung für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl sowie für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt (wie etwa kriegerische Ereignisse, Feuer, Explosion, Elementarereignisse, Hagel, Hochwasser, Versagen technischer Einrichtungen, Streik, Unruhen oder behördlicher Gewalt) entstehen.

6.4 Sämtliche Schäden sind darüber hinaus innerhalb von 30 Tagen zu melden, widrigenfalls dieses Recht erloschen ist (Präklusion).


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LogicLine.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß einzusetzen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt der Sicherheit halber in vollem Umfang an LogicLine ab. LogicLine ermächtigt ihn widerruflich, die an den LogicLine abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.


8. Rechnung / Zahlungsbedingungen

8.1 Der Käufer erhält von LogicLine eine Abrechnung auf elektronischem Weg an eine von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Dahingehend verzichtet der Käufer auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Käufer hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail ordnungsgemäß an seine bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind. Eine künftige Änderung der E-Mail-Adresse hat der Käufer unverzüglich an LogicLine bekannt zu geben, widrigenfalls Zusendungen an die vom Käufer zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse als zugegangen gelten. Für etwaige Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung eventuell erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren, haftet LogicLine nicht. Der Kunde trägt ebenso das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. Hinsichtlich allfälliger Ersatzansprüche des Kunden gilt Punkt 5.6.

8.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von LogicLine innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

8.3 Bei Zahlungsverzug ist LogicLine berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an gemäß § 352 UGB Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

8.4 Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und lnkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

8.5 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn LogicLine Umstände bekannt werden, die eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation darstellen, berechtigen LogicLine alle ausstehenden Ansprüche fällig zu stellen. Ferner ist LogicLine berechtigt ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder andere Sicherheiten vom Käufer zu verlangen.

8.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher, nicht von LogicLine schriftlich anerkannter Gegenansprüche des Käufers, ist nicht gestattet, ebenso die Aufrechnung mit diesbezüglichen Gegenansprüchen.


9. Konstruktionsänderungen

9.1 LogicLine behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen an den Produkten vorzunehmen. LogicLine ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.


10. Geheimhaltung

10.1 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die LogicLine im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

10.2 Pläne, Skizzen, Konstruktionszeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen etc. von LogicLine bleiben deren geistiges Eigentum. Die Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LogicLine. Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen und Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.


11. Montageanleitung, Sicherheitsvorschriften, Beladehinweise

11.1 Der Käufer hat sich selbst davon zu überzeugen, dass das gelieferte Produkt für die konkrete Verwendung geeignet ist.

11.2 Ferner verpflichtet sich der Käufer, die mit der Ware mitgelieferte Montageanleitung, Sicherheitsvorschriften und Beladehinweise zu beachten und auch dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Benutzer des Produktes vollständige Informationen über die Montageanleitung, die Sicherheitsvorschriften, Beladehinweise und Gefahren aus der Benutzung des Produkts erlangt. Auch bei einem etwaigen Weiterverkauf hat der Käufer dafür zu sorgen, dass diese Hinweise und Unterlagen weitergegeben werden.


12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Gefahrenübergang

12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen LogicLine und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

12.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz der LogicLine sachlich zuständige Gericht. LogicLine ist berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu klagen.

12.3 Der Erfüllungsort ist Neutal.

12.4 Sofern nicht anders vereinbart wurde, bestimmt LogicLine die Art und Weise des Versands, wobei der Versand auf Gefahr und Kosten des Käufers erfolgt. Transportversicherungen werden nur auf Anweisung des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht im Falle eines Versands spätestens bei Versand der Waren auf den Käufer über.


13. Sonstiges

13.1 LogicLine informiert Kunden und Interessenten auf elektronischem Weg beispielsweise über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung, besondere Angebote und Neuheiten. Kunden und Interessenten erklären sich bis auf Widerruf damit einverstanden, elektronisch übermittelte Informationen auch zu Werbezwecken zu erhalten. Der Widerruf kann einfach per Mail oder telefonisch erfolgen.

13.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13.3 Wenn es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, werden zwingende Rechte des Käufers durch die vorliegenden AGB nicht beschränkt.


Stand 28.08.2023
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