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1. Allgemeines

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LogicLine Europe GmbH (im Folgenden „LogicLine“ genannt) an den Ver­trags­partner (im Folgenden „Käufer“ genannt) erfolgen aus­schließ­lich auf­grund dieser Ge­schäfts­bedin­gungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Ge­schäfts­be­ziehungen, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart werden.

1.2 Ab­weichungen – ins­besondere anders lautende All­ge­meine Ge­schäfts­be­dingungen des Käufers – sind nur wirk­sam, wenn Logic­Line sie schrift­lich be­stätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von LogicLine sind frei­blei­bend und un­ver­bind­lich. An­nahme­er­klärungen und sämt­liche Be­stel­lungen be­dürfen zur Rechts­wirk­sam­keit der schrift­lichen oder fern­schrift­lichen Be­stätigung von LogicLine. Das Gleiche gilt für Er­gänzungen, Ab­änder­ungen oder Neben­ab­reden.

2.2 Bestellungen im Online-Shop von LogicLine be­dürfen zur Rechts­wirk­sam­keit der schrift­lichen oder fern­schrift­lichen Be­stätigung von LogicLine. Die Über­mittlung einer Ein­gangs­be­stätigung der Be­stellung durch den Online-Shop be­gründet noch keinen Ver­trags­ab­schluss.
Wird bei Bestellungen im Online-Shop von LogicLine eine So­fort­zahlungs­methode ge­wählt, so be­gründet die Zahlung noch keinen Ver­trags­ab­schluss. Auch im Fall einer So­fort­zahlungs­methode bedarf es zur Rechts­wirk­sam­keit der schrift­lichen oder fern­schrift­lichen Be­stäti­gung von LogicLine.
Selbiges gilt, wenn im Falle von Voraus­kasse die Zah­lung seitens des Käufers ge­leistet wird, noch bevor dieser die schrift­liche oder fern­schrift­liche Be­stäti­gung von LogicLine er­halten hat.

3. Preise

3.1 Maß­gebend sind die in der Auf­trags­be­stäti­gung von LogicLine ge­nannten Preise zu­züg­lich der je­wei­ligen ge­setz­lichen Um­satz­steuer, Spe­sen, Ge­bühren, Ab­gaben und sons­tige Steuern und Zölle in Zu­sammen­hang mit der Lieferung. Zu­sätz­liche Liefe­rungen und Leis­tungen wer­den ge­sondert be­rech­net.

3.2 Die Preise ver­stehen sich, falls nicht anders ver­ein­bart, ab Werk 7343 Neu­tal ein­schließ­lich üb­licher Ver­packung.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefer­termine oder -fristen, die ver­bind­lich ver­ein­bart werden, be­dürfen der Schrift­form.

4.2 Wird LogicLine an der recht­zeitigen Liefe­rung durch Stö­rungen im Be­triebs­ablauf von Logic­Line oder seiner Vor­liefe­ranten, durch un­vor­her­seh­bare Er­eig­nisse, durch höhere Ge­walt oder durch Streik ge­hindert, so ver­längert sich die Liefer­frist an­ge­messen.

4.3 LogicLine ist zu Teil­liefe­rungen und Teil­leis­tungen jeder­zeit be­rechtigt.

5. Gewähr­leistung und Haf­tung

5.1 Werden Mon­tage-, Be­triebs-, War­tungs- oder Sicher­heits­hin­weise von Logic­Line nicht befolgt, Ände­rungen an den Produkten vor­ge­nommen, Teile aus­ge­wechselt oder Ver­brauchs­materi­alien ver­wendet, die nicht den Ori­ginal­spezi­fika­tionen ent­sprechen, oder wird das Pro­dukt in einer anderen als der vor­ge­schriebenen Weise ein­ge­setzt, so ent­fällt jede Ge­währ­leistung.

5.2 Bei Liefe­rung der Ware zum Kunden durch eine Spedi­tion ist dieser ver­pflichtet, die Ware un­ver­züg­lich aus­zu­packen und auf all­fällige Trans­port­schäden, Trans­port­mängel sowie Trans­port­ver­luste zu über­prüfen. Der­ge­stalt fest­ge­stellte Schäden oder/und Mängel sind so­dann auf dem Liefer­schein der Spedi­tion zu ver­merken, allen­falls foto­grafisch zu doku­mentieren und Logic­Line am nächst­fol­genden Werk­tag schrift­lich be­kannt­zu­geben, andern­falls zu Recht be­stehende An­sprüche er­löschen. Ver­steckte Trans­port­schäden, Trans­port­mängel sowie Trans­port­ver­luste sind inner­halb von 3 Werk­tagen ab Ab­lieferung schrift­lich an­zu­zeigen. Diese Prüf­pflicht trifft den Kunden auch, wenn die Liefe­rung des Produktes auf­trags­ge­mäß an einen Dritten er­folgt.

5.3 Der Käufer hat das ge­lieferte Produkt so­fort nach An­liefe­rung bzw. Über­nahme ein­gehend mit der Sorg­falt nach § 377 UGB zu unter­suchen. Andere Mängel als Trans­port­schäden, die nach Punkt 5.2. zu be­handeln sind, Falsch­liefe­rungen oder Ab­weich­ungen von der Liefer­menge sind un­ver­züg­lich, spätes­tens aber inner­halb von 7 Werk­tagen nach An­liefe­rung unter Be­kannt­gabe von Art und Um­fang des Mangels Logic­Line be­kannt­zu­geben. Ver­deckte Mängel sind inner­halb von 7 Werk­tagen nach ihrer Ent­deck­ung zu rügen. Wird eine Mängel­rüge nicht oder nicht recht­zeitig (inner­halb von 7 Werk­tagen) er­hoben, so gilt die Ware als ge­nehmigt. Die Geltend­machung von Ge­währ­leistungs- oder Schaden­er­satz­an­sprüchen sowie das Recht auf lrr­tums­an­fechtung auf­grund von Mängeln, sind in diesen Fällen aus­ge­schlossen. Für Unter­nehmer gilt er­gänzend § 377 UGB. Diese Prüf­pflicht trifft den Kunden auch, wenn die Liefe­rung des Pro­duktes auf­trags­ge­mäß an einen Dritten er­folgt.

5.4 Das Vor­liegen eines Mangels be­rech­tigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte be­heben zu las­sen, son­dern es ist Logic­Line vor­her Ge­legen­heit zur Ver­besse­rung inner­halb an­ge­messener Frist zu geben. Das be­tref­fende Pro­dukt ist auf Kosten des Kunden an Logic­Line zur Über­prü­fung zu senden. Logic­Line ist be­rech­tigt den Mangel nach Wahl, ent­weder durch Ver­bes­serung oder Aus­tausch zu be­heben. Sämt­liche Ge­währ­leistungs­an­sprüche sind inne­rhalb eines Jahres ab Über­gabe ge­richt­lich gel­tend zu machen.

5.5 Eine In­an­spruch­nahme gemäß § 933b ABGB durch den Käufer wird ab­be­dungen und ist somit aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen.

5.6 Die Haftung rich­tet sich aus­schließ­lich nach den in diesen AGB ge­trof­fenen Ver­ein­barungen. Alle nicht zu­ge­standenen An­sprüche, auch Schaden­er­satz­an­sprüche auf­grund leich­ter Fahr­lässig­keit, Er­satz von Folge­schäden (ins­be­sondere aus Be­triebs­unter­brechung, Pro­duktions­aus­fällen), des ent­gangenen Ge­winns, nicht er­zielten Er­spar­nissen, Zins­ver­lusten, Er­satz rei­ner Ver­mögens­schäden – gleich aus welchem Rechts­grund – sind aus­ge­schlossen. Davon aus­ge­nommen sind etwaige zwin­gende An­sprüche nach dem Pro­dukt­haftungs­ge­setz. Die Haftungs­be­schränkungen gel­ten nicht bei Per­sonen­schäden sowie bei Vor­liegen von gro­ber Fahr­lässig­keit und Vor­satz, wobei der Käufer das Vor­liegen von gro­ber Fahr­lässig­keit und Vor­satz zu be­wei­sen hat. Schaden­er­satz­an­sprüche ver­jähren nach sechs Monaten ab Kenn­tnis von Schaden und Schädiger, jeden­falls in drei Jahren nach Über­nahme durch den Kunden.

6. Über­nahme von Fahr­zeugen

6.1 Wenn Logic­Line Kraft­fahr­zeuge oder An­hänger udgl. (in der Folge „Fahr­zeuge“ ge­nannt) des Kunden für die Durch­führung von Ar­beiten daran über­nimmt (z.B. für Mon­tage­ar­beiten), dann er­folgt die Ob­sorge für das Kraft­fahr­zeug un­ent­gelt­lich.

6.2 Das Fahr­zeug wird ver­sperrt auf einem nicht über­dachten Platz ab­ge­stellt und er­klärt der Kunde durch Ver­trags­an­nahme mit dieser Art der Ob­sorge ein­ver­standen zu sein.

6.3 Hin­sicht­lich etwaiger Er­satz­an­sprüche des Kunden gilt Punkt 5.6. Ins­be­sondere über­nimmt Logic­Line keine Haf­tung für das Ver­halten Dritter. Es besteht keine Haf­tung für Be­schädi­gungen, Ein­bruch oder Dieb­stahl sowie für Schäden, die mittel­bar oder un­mittel­bar durch höhere Ge­walt (wie etwa kriege­rische Er­eig­nisse, Feuer, Explo­sion, Ele­mentar­er­eig­nisse, Hagel, Hoch­wasser, Ver­sagen tech­nischer Ein­rich­tungen, Streik, Un­ruhen oder behörd­licher Ge­walt) ent­stehen.

6.4 Sämt­liche Schäden sind darüber hin­aus inner­halb von 30 Tagen zu melden, widrigen­falls dieses Recht er­loschen ist (Präklusion).

7. Eigentums­vor­behalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur voll­ständigen Be­zahlung Eigen­tum von LogicL­ine.

7.2 Der Käufer ist be­rech­tigt, die Vor­behalts­ware ordnungs­gemäß ein­zu­setzen, Ver­pfän­dungen oder Siche­rungs­über­eig­nungen sind un­zu­lässig. Die aus dem Weiter­ver­kauf oder einem sons­tigen Rechts­grund (Ver­sicherung, un­er­laubte Hand­lung) be­züglich der Vor­behalts­ware ent­stehenden Forde­rungen (ein­schließ­lich sämt­licher Saldo­forde­rungen aus Konto­korrent) tritt der Käufer bereits jetzt der Sicher­heit halber in vollem Um­fang an Logic­Line ab. Logic­Line er­mächtigt ihn wider­ruf­lich, die an den Logic­Line ab­ge­tretenen Forde­rungen für dessen Rech­nung in eigenem Namen ein­zu­ziehen. Diese Ein­ziehungs­er­mächti­gung kann nur wider­rufen werden, wenn der Käufer seinen Zah­lungs­ver­pflich­tungen nicht ordnungs­ge­mäß nach­kommt.

8. Rechnung / Zahlungs­bedingungen

8.1 Der Käufer erhält von Logic­Line eine Ab­rech­nung auf elektro­nischem Weg an eine von ihm be­kannt ge­ge­bene E-Mail-Adresse zu­ge­stellt. Dahin­gehend ver­zichtet der Käufer auf eine postalische Zu­sendung der Rech­nung. Der Käufer hat empfänger­seitig dafür Sorge zu tragen, dass sämt­liche elektro­nische Zu­sendungen der Rech­nung per E-Mail ordnungs­ge­mäß an seine bekannt ge­ge­bene E-Mail-Adresse zu­ge­stellt werden können und tech­nische Ein­richtungen wie etwa Filter­pro­gramme oder Fire­walls ent­sprechend adap­tiert sind. Eine künf­tige Ände­rung der E-Mail-Adresse hat der Käufer un­ver­züg­lich an Logic­Line be­kannt zu geben, widrigen­falls Zu­sendungen an die vom Käufer zu­letzt be­kannt ge­ge­bene E-Mail-Adresse als zu­ge­gangen gelten. Für etwaige Schäden, die aus einem gegen­über einer postalischen Zu­stel­lung even­tuell er­höhten Risiko einer elektro­nischen Zu­sendung der Rech­nung per E-Mail resul­tieren, haftet Logic­Line nicht. Der Kunde trägt ebenso das durch eine Speicherung der elektro­nischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zu­griffs durch un­berechtigte Dritte. Hin­sicht­lich all­fälliger Ersatz­an­sprüche des Kunden gilt Punkt 5.6.

8.2 Soweit nicht anders ver­ein­bart, sind die Rech­nungen von Logic­Line inner­halb von 14 Tagen ab Rec­hnungs­datum ohne Abzug zahl­bar.

8.3 Bei Zahlungs­ver­zug ist Logic­Line be­rechtigt, von dem betreffenden Zeit­punkt an gemäß § 352 UGB Verzugs­zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basis­zins­satz zu berechnen.

8.4 Der Käufer ver­pflichtet sich für den Fall des Ver­zuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und lnkasso­spesen, soweit sie zur zweck­ent­sprechenden Rechts­ver­folgung not­wendig sind, zu er­setzen.

8.5 Die Nicht­ein­haltung der Zahlungs­be­dingungen oder wenn Logic­Line Um­stände be­kannt werden, die eine Ver­schlechte­rung der wirt­schaft­lichen Situation dar­stellen, be­rech­tigen Logic­Line alle aus­stehenden An­sprüche fällig zu stellen. Ferner ist Logic­Line be­rechtigt aus­stehende Liefe­rungen nur gegen Vor­aus­zahlung aus­zu­führen oder andere Sicher­heiten vom Käufer zu ver­langen.

8.6 Die Zurück­haltung von Zahlungen wegen an­geblicher, nicht von Logic­Line schrift­lich an­er­kannter Gegen­an­sprüche des Käufers, ist nicht ge­stattet, eben­so die Auf­rechnung mit dies­be­züglichen Gegen­an­sprüchen.

9. Konstruktions­änderungen

9.1 Logic­Line behält sich das Recht vor, jeder­zeit Konstruktions­änderungen oder tech­nische Änderungen an den Produkten vor­zu­nehmen. Logic­Line ist je­doch nicht ver­pflichtet, der­artige Änderungen auch an bereits aus­ge­lieferten Produkten vor­zu­nehmen.

10. Geheim­haltung

10.1 Falls nicht schrift­lich etwas anderes ver­ein­bart ist, gelten die Logic­Line im Zusammen­hang der Ge­schäfts­beziehungen unter­breiteten Infor­mationen nicht als ver­traulich.

10.2 Pläne, Skizzen, Konstruk­tions­zeich­nungen, Kosten­vor­an­schläge und sonstige Unter­lagen, wie Prospekte, Kata­loge, Muster, Präsen­tationen etc. von LogicLine bleiben deren geis­tiges Eigen­tum. Die Ver­wendung be­darf der aus­drücklichen schrift­lichen Zu­stimmung von Logic­Line. Der Käufer ver­pflichtet sich, alle nicht offen­kundigen kauf­männischen und tech­nischen Infor­mationen und Einzel­heiten, die ihm durch die Geschäfts­be­ziehung be­kannt werden, als Geschäfts­ge­heimnis zu be­handeln.

11. Montage­an­leitung, Sicher­heits­vor­schriften, Belade­hinweise

11.1 Der Käufer hat sich selbst davon zu über­zeugen, dass das ge­lieferte Pro­dukt für die kon­krete Ver­wendung ge­eignet ist.

11.2 Ferner ver­pflichtet sich der Käufer, die mit der Ware mit­ge­lieferte Montage­an­leitung, Sicher­heits­vor­schriften und Be­lade­hin­weise zu be­achten und auch dafür Sorge zu tragen, dass der je­weilige Benutzer des Produktes voll­ständige Infor­mationen über die Mon­tage­an­leitung, die Sicher­heits­vor­schriften, Be­lade­hin­weise und Ge­fahren aus der Be­nutzung des Produkts er­langt. Auch bei einem etwaigen Weiter­ver­kauf hat der Käufer dafür zu sorgen, dass diese Hin­weise und Unter­lagen weiter­ge­geben wer­den.

12. An­wend­bares Recht, Gerichts­stand, Er­füllungs­ort und Ge­fahren­über­gang

12.1 Für diese Ge­schäfts­be­dingungen und die gesamten Rechts­be­ziehungen zwischen Logic­Line und dem Käufer gilt aus­schließ­lich öster­reichisches Recht. Das UN-Kauf­recht ist aus­ge­schlossen.

12.2 Gerichts­stand ist das für den Sitz der Logic­Line sach­lich zu­ständige Gericht. Logic­Line ist be­rechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäfts­sitz zu klagen.

12.3 Der Er­füllungs­ort ist Neu­tal.

12.4 Sofern nicht anders ver­ein­bart wurde, bestimmt Logic­Line die Art und Weise des Ver­sands, wobei der Ver­sand auf Gefahr und Kosten des Käufers erfolgt. Trans­port­ver­sicherungen werden nur auf An­weisung des Käufers und auf dessen Kosten ab­ge­schlossen. Die Gefahr des Unter­gangs oder der Be­schädigung geht im Falle eines Ver­sands spätestens bei Ver­sand der Waren auf den Käufer über.

13. Sonstiges

13.1 Logic­Line informiert Kunden und Inter­essenten auf elektro­nischem Weg bei­spiels­weise über neue Ent­wicklungen auf dem Ge­biet der Ladungs­sicherung, besondere An­ge­bote und Neu­heiten. Kunden und Inter­essenten er­klären sich bis auf Wider­ruf damit ein­ver­standen, elektronisch über­mittelte Infor­mationen auch zu Werbe­zwecken zu er­halten. Der Wider­ruf kann ein­fach per Mail oder tele­fonisch er­folgen.

13.2 Sollte eine Be­stimmung in diesen Ge­schäfts­be­dingungen oder eine Be­stimmung im Rahmen sonstiger Ver­ein­barungen un­wirk­sam sein oder werden, so wird hier­von die Wirk­sam­keit aller sonstigen Be­stimmungen oder Ver­ein­barungen nicht be­rührt.

13.3 Wenn es sich beim Käufer um einen Ver­braucher im Sinne des Kon­sumenten­schutz­ge­setzes handelt, werden zwin­gende Rechte des Käufers durch die vor­liegenden AGB nicht be­schränkt.


    Stand 11.06.2025
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