Augenschutz – Damit nichts ins Auge geht

Arbeiter mit Säge zerkleinert Baum

Autsch! – Das tut weh! Ein Metallsplitter ist ins Auge geraten. Wer schon mal was ins Auge bekommen hat, trägt ihn, den Augenschutz. Im Nachhinein ist man ja bekanntlich klüger. Doch muss es erst so weit kommen?

Genauso wie bei einigen Sportarten aus dem privaten Bereich, ist auch bei einer Reihe von Berufsgruppen das Tragen einer Schutzbrille unerlässlich. Wir zeigen Ihnen verschieden Arten, Anforderungen und Kennzeichnung von Schutzbrillen und wovor sie genau schützen sollen.

Gefahren für die Augen

Die Augen sind durch verschiedene äußere Einflüsse in Gefahr. Um irreparable Schäden der Augen zu meiden, ist das Tragen eines Augenschutzes im Berufsalltag sinnvoll. Metallverarbeitende Betriebe, Chemielabore oder Unternehmen die mit Holz und Naturstein arbeiten, nutzen deshalb Schutzbrillen.

Art der GefahrBeispiele
Mechanische EinflüsseSplitter, Späne, Staub
Thermische EinflüsseHeiße Flüssigkeiten, Flammen
Chemische oder biologische GefahrenSäurespritzer, Lösungen, Laugen, Dämpfe, infiziertes Blut
StrahlungUltraviolett, Infrarot, Laser, Licht
Elektrizitätdirekter Kontakt, Lichtbogen durch Kurzschluss

Drei Arten von Schutzbrillen

Abbildung einer Bügelbrille

Bügelbrillen bestehen aus den Bügeln und den Sichtscheiben. Die Schutzbrille wird mit Hilfe von zwei Bügeln über den Ohren befestigt. Sie ähneln gängigen optischen Brillen. Eine Bügelbrille verwendet man häufig beim Schleifen, Fräsen oder Bohren von Werkstücken.

Abbildung einer Vollsichtbrille

Im Unterschied dazu gibt es Vollsichtbrillen. Die Augen werden hier durch eine umlaufende Dichtung geschützt. Zur Fixierung am Kopf wird ein verstellbares Gummiband verwendet. Somit ist auch die Dichtheit gegeben. Eine Voll­sicht­brille wird beispiels­weise beim Arbeiten mit Säure, Laugen und heißen Flüssig­keiten verwendet, so kommen keine Spritzer ins Auge.

Abbildung eines Gesichtschutzes

Die dritte Variante ist ein Schutz der Augen und Gesicht abdeckt. Diesen Augen- und Gesichts­schutz finden wir vor allem beim Schweißen und im Forstbetrieb.

© Würth


Augenschutz trotz optischer Brillen?

Ja, natürlich. Es gibt z.B. Vollsichtbrillen bei welchen Sie darunter Ihre ganz normale Brille tragen können, diese werden als Überbrille bezeichnet. Eine weitere Variante ist die Korrektions­schutzbrille. Das ist eine Kombination aus optischen Gläsern und der Fassung der Schutzbrille. Bei der optischen Anpassung und bei der Suche nach der richtigen Brillenfassung hilft Ihnen Ihr vertrauter Augenoptiker.


Anforderungen beim Augenschutz

Der Träger des Augen- bzw. Gesichtsschutzes hat auf Beeinträchtigungen durch die Brille zu achten. Die Brille muss passen, funktional sein und einen guten Trage­komfort aufweisen. Bei einigen Brillen sind die Bügellänge und der Neigungswinkel verstellbar. Bedenken Sie bei der Auswahl auch Kriterien wie Größe, Beschlag­freiheit, Kratz­beständig­keit und UV-Schutz der Sicht­scheiben. Denn nur wenn die Schutz­brille gut und bequem sitzt und weder stört noch drückt, wird der Arbeiter sie auch wirklich tragen.


Kennzeichnung & Gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Augen

Piktogramm Gebotszeichen Augenschutz verwenden

Die Schutzbrillen für den beruflichen Einsatz müssen nach EN 166 genormt sein. Die EN 166 beschreibt den gesamten persönlichen Augenschutz allgemein. Folgende Kenn­zeichnung muss die Brille aufweisen:

  • Geltende Norm: zb. EN 166
  • Filterschutzstufe 1,1 bis 16
  • Identifikationszeichen des Herstellers
  • Optische Klasse: 1, 2, oder 3
  • CE-Zeichen und Produktbezeichnung (direkt auf dem Produkt)

Weitere spezifische Normungen die den Augenschutz betreffen sind:

  • EN 169: Filter für Schweißarbeiten und verwandte Techniken
  • EN 170: Ultraviolettschutzfilter
  • EN 171: Infrarotschtzfilter
  • EN 172: Sonnenschutzfilter
  • EN 207: Filter und Augenschutz gegen Lasterstrahlen
  • EN 208: Augenschutz für Justierarbeiten an Lasern
  • EN 379: Automatische Schweißerschutzfilter
  • EN 1731: Augen- und Gesichtsschutz aus Gewebe
  • EN 14458: Gesichtsschutzschilde und Visiere zur Nutzung mit Schutzhelmen

Die jeweilige Normung bezieht sich auf die Schutzgläser bzw. die Sichtscheiben.


Fremdkörper im Auge – Was tun?

Wenn doch mal was ins Auge kommt, bitte nicht mit schmutzigen Händen ins Auge fassen! Manchmal reicht schon der eigene Schutz­mechanismus des Auges, der schnelle Lid­schlag, aus, damit der Fremd­körper aus dem Auge kommt. Wenn nicht, dann versuchen Sie den Fremd­körper unter fließendem Wasser auszuspülen. Funktioniert auch das nicht, suchen Sie unbedingt Ihren Augenarzt oder eine Augenklinik auf.

Am Besten also gar nicht so weit kommen lassen, sondern lieber den einen Handgriff mehr tätigen und die richtige Brille aufsetzen. Ihr Augenlicht ist zu kostbar, um hier etwas zu riskieren. Es könnte ins Auge gehen…

Linda Miletich

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