Der Sommer steht vor der Tür
Es ist wieder so weit. Das Thermometer klettert täglich auf über 30° und selbst in den Nächten kühlt es nicht wirklich ab. Nicht wenige sehnen schon wieder den Herbst herbei. Vor allem jene Berufsgruppen, die im Freien arbeiten sind der Hitze mehr oder weniger ausgeliefert. Wir haben uns angesehen, welche Utensilien eine mögliche Hitzewelle erträglicher machen, wie Arbeitsabläufe angepasst werden können und was das Gesetz zur Arbeit unter Hitze sagt.
Den Körper schützen
Wer kennt das nicht? Man passiert eine der vielen Sommer-Baustellen und die dort tätigen Arbeiter sehen schon nach den ersten warmen Tagen aus, als kämen sie gerade vom dreiwöchigen Spanien-Urlaub zurück. Diese Bräune ist aber alles andere als gesund. Schützen Sie sich daher regelmäßig mit Sonnencrémes mit hohem UV-Schutzfaktor. Vergessen Sie dabei nicht auf Ihre Lippen.
Bei längerem Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen sind Sonnenschutzmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Regelmäßig trinken
Mindestens so wichtig wie der Schutz Ihrer Haut ist die ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Trinken Sie daher genug. Wird der Körper nicht ausreichend mit Wasser versorgt, können Erschöpfungsgefühle auftreten und der Mund trocknet aus. Da über das Trinken auch wichtige Salze sowie Spurenelemente aufgenommen werden, die dann fehlen, kommt es mit der Zeit zu starken Kopfschmerzen und sogar Übelkeit. Trinken Sie regelmäßig und nicht erst, wenn Sie schon Kopfschmerzen haben. Meiden Sie auch eiskalte Getränke, auch wenn diese ein Frischegefühl vermitteln. Je kälter das Getränk, um so mehr muss sich Ihr Magen anstrengen, um einen Ausgleich zu schaffen.
Das Richtige trinken
Alkohol ist tabu. Dieser entzieht dem Körper nicht nur Wasser, sondern die anschließende Verarbeitung belastet überdies den Körper und sorgt somit für zusätzliche Anstrengung. Mineralwasser sollte der Durstlöscher Ihrer Wahl sein. Im Gegensatz zu Fruchtsäften beinhaltet dieses nämlich auch keinen Fruchtzucker. Auch hier gilt: Bei längeren Arbeiten und hohen Temperaturen sind ausreichend alkoholfreie Getränke seitens des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen.
Augen vor UV-Strahlen schützen
Schützen Sie nicht nur Ihre Haut vor Sonnenstrahlen, sondern unbedingt auch Ihre Augen. Achten Sie darauf, dass die Gläser auch wirklich einen UV-Schutz integriert haben. Sehr preiswerte Brillen, wie es sie in Drogerie-, Super- oder Discountmärkten gibt, bieten häufig nur unzureichenden Lichtschutz. Die Brille sollte über ein CE-Zeichen verfügen. Damit gibt der Hersteller an, dass die Brille für UV-Lichtschutz bis 380 Nanometer verfügt. Schädliches Licht kann bis 400 Nanometer reichen. Eine zusätzliche Kennzeichnung mit “UV400” gibt an, dass auch diese Strahlen absorbiert werden.
Angemessene Arbeitskleidung
Je weniger Kleidung man trägt, umso weniger schwitzt man – ist eine weit verbreitete Meinung. Jedoch lässt viele freie Haut auch sehr viel Sonne an den Körper und heizt diesen nur auf. Am besten ist es helle und luftdurchlässige Kleidung, zum Beispiel aus Baumwolle, zu tragen, die Schweiß aufsaugen kann. Durch die Bekleidung gelangt die UV-Strahlung zwar auch durch, jedoch wird diese stark gebremst. Tragen Sie überdies eine Kopfbedeckung um diesen vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Gute Helme sorgen für eine Luftzirkulation zwischen Kopfhaut und Helm.
Bei hohen Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung können sich auch Oberflächen extrem erhitzen. Hantieren Sie daher nicht mit ihren nackten Händen, sondern tragen Sie Schutzhandschuhe.
Arbeitszeiten an Hitze anpassen
Bei langanhaltender Hitze wie wir Sie die letzten Jahre erlebt haben, macht es Sinn die Arbeitszeit anzupassen. Zwischen 16.00 und 18.00 Uhr ist die Ozonbelastung am höchsten. Verschieben Sie den Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden und erlauben Sie ausgedehnte Mittagspausen. Verlegen Sie schwere Arbeiten wenn möglich auf den Morgen. Achten Sie weiters darauf, dass stündlich Pausen von ca. fünf Minuten an einem schattigen Plätzchen eingehalten werden.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Bei Arbeiten im Freien bei Temperaturen von über 25° C im Schatten muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Gefahren durch Hitze, UV-Strahlung und Ozon informieren und ihnen sagen, wie sie sich schützen können. Zudem muss der Arbeitgeber die Umgebungsbedingungen seiner Leute am Arbeitsplatz kontinuierlich beobachten und das Befinden der Beschäftigten kontrollieren. Weiters ist für schattige Pausenplätze und genügend kalte Getränke zu sorgen.
In Österreich gilt zudem seit 01.01.2013 für Bauarbeiter (und auch für Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster) auch Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Das bedeutet, dass ab 32,5° C (Neuregelung seit 1. Mai 2019 – bisher 35° C) ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden muss, oder das Arbeiten im Freien eingestellt wird.
Regelungen in Deutschland
Grundsätzlich ist zu sagen, dass keine maximale Temperatur festgelegt ist, die das allgemeine Recht auf „hitzefrei“ mit sich zieht.
In der Arbeitsstättenverordnung werden gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung gefordert. Die Temperaturregeln werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätte (ASR) festgelegt.
Dabei wird zwischen den Raumtemperatur und der Lufttemperatur unterschieden. Während die Raumtemperatur die Temperatur ist, die vom Menschen empfunden wird, versteht man unter der Lufttemperatur die Temperatur der Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind dabei 3 Temperaturgrenzen festgelegt:
- Temperaturen über 26° C: Ab Temperaturen über 26° C sollte der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Das ist jedoch noch keine Pflicht. Erst ab einer Überschreitung der Temperatur von 30° C muss der Arbeitgeber reagieren.
- Temperaturen über 30° C: Ab Temperaturen über 30° C müssen Maßnahmen unternommen werden, um Räume zu kühlen. Das kann das Abdichten mit geschlossenen Jalousien sowie das richtige Lüften aber auch das Lockern der Kleiderordnung sein. Es ist dabei nicht vorgeschrieben, was genau zu tun ist.
- Temperaturen über 35° C: In Räumen, in denen die Temperatur 35° C übersteigt, darf nicht mehr gearbeitet werden, außer es werden vom Arbeitgeber Hilfsmittel gegen die Hitze angeboten (wie Luftduschen oder Hitzepausen). Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer jedoch dazu auffordern, in anderen Räumen, in denen die Temperatur geringer ist, weiterzuarbeiten.
Checkliste
- Schützen Sie Ihre Haut durch regelmäßiges Eincrémen mit Sonnenschutzmittel. Achten Sie auf einen ausreichenden UV-Faktor. Nicht auf die Lippen vergessen.
- Trinken Sie viel, denn der Körper verliert durch das Schwitzen viel Flüssigkeit. Kein Alkohol.
- Schützen Sie Ihre Augen. Achten Sie auf die Qualität der Gläser Ihrer Sonnen- bzw. Schutzbrille. Nicht an der falschen Stelle sparen.
- Tragen Sie angemessene Kleidung – am besten mit UV-Schutz. Nie oben ohne oder im Unterhemd.
- Tragen Sie stets eine Kopfbedeckung. Optimal ist ein Helm mit Luftzirkulation zwischen Kopf und Helm.
- Passen Sie die Arbeitszeiten an die Hitze an. Legen Sie den Arbeitsbeginn möglichst weit vor um der maximalen Ozonbelastung zwischen 16:00 und 18:00 zu entgehen.
- Halten Sie stündliche Pausen von ca. 5 Minuten ein. Stets im Schatten.