Pritschenwagen richtig abschreiben

Zettel mit Zahlen und Taschenrechner

Da steht er nun im Innenhof: Frisch gewaschen, aufpoliert und mit einer neuen Plane mit Firmenlogo Aufdruck: Der neue Pritschenwagen im Fuhrpark.

Alle laufen zusammen, schnell noch ein Foto für die Website und dann geht’s auch los zum ersten Einsatz. Doch, was kostet so ein Fahrzeug und wie funktioniert die Abschreibung?

Welche Kosten entstehen bei der Anschaffung eines Pritschenwagens?

Für die Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, die gesetzlichen Anschaffungskosten richtig festzustellen. Dies sind alle Kosten, die nötig sind, um den Pritschenwagen in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören zunächst einmal der Kauf­preis und die Kosten, die entstehen, wenn der Wagen zugelassen bzw. über­tragen wird. Dabei sind alle Preise und alle Kosten ohne Mehr­wert­steuer zu berechnen!

Spannend wird es beim Thema Zubehör: Ist zum Beispiel ein Hebekran nötig, um schwere Gegenstände auf die Ladefläche zu laden, und dieser am Fahrzeug montiert, dann sind die Kosten der Anschaffung diese Krans den An­schaffungs­kosten hinzuzurechnen und ent­sprechend der Nutzungs­dauer abzu­schreiben.

Zubehör wie Planen haben meist eine buch­halterische Abschreibungsdauer von ca. 3 Jahren und sollten daher als eigener Posten verbucht werden.

Kann man den Pritschenwagen bspw. auch ohne Transportboxen benutzen, dann sind deren Anschaffungskosten nicht hinzu­zurechnen und die Transport­boxen als eigenes Wirtschafts­gut abzuschreiben. Dafür werden laut aktueller AFA Tabelle meist 12 Jahre angesetzt.


Die Abschreibung des Pritschenwagens

Da Pritschenfahrzeuge mehr als 1000,00 € netto kosten, zählen diese zu den „höher­wertigen Wirtschafts­gütern“ und müssen zunächst in Höhe der Anschaffungs­kosten in das Betriebs­vermögen als Wert­gegen­stand aktiviert werden. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs beginnt die monatsgenaue Abschreibung des Pritschen­wagens über die Laufzeit hinweg. Um diese zu ermitteln, muss zunächst die betriebsübliche Nutzungsdauer festgestellt werden. Diese findet man in sogenannten AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung). Die betriebsübliche Nutzungsdauer beträgt für Nutzfahrzeuge im Moment 8 Jahren bzw. 96 Monate.

Am einfachsten ist die Abschreibungsrechnung, wenn man die monatliche Abschreibungsrate berechnet, indem man die Anschaffungskosten durch 96 (Monate) teilt. Dann weiß man, wie viel pro Monat abgeschrieben werden muss. Gebucht werden müssen die aufsummierten monatlichen Abschreibungsraten allerdings nur am Jahresende.

Die Idee, die hinter der Abschreibung steht, ist, dass teurere Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre genutzt werden und als Vermögens­gegen­stände ins Betriebs­vermögen auf­genommen werden. Sie verlieren dann jedes Jahr durch ihre Nutzung an Wert und müssen irgendwann ersetzt werden. Dieser „Werte­verzehr“ muss jedes Jahr auch in der Buch­haltung abgebildet werden.


Wie sieht es mit Zurrgurten und ähnlichem Zubehör aus?

LogicLine Zurrgurt Set ZG-35.2

Da kommt es darauf an, wie viel sie gekostet haben. Kosten die Zurrgurte weniger als 150,00 € netto pro Stück, werden sie in der Regel sofort als Aufwand gebucht. Kosten sie mehr, so hat man bis 410,00 € die Wahl, ob man sie gleich als Aufwand bucht oder regulär über die betriebsübliche Nutzungsdauer abschreibt. Bei mehr als 410,00 € netto pro Stück, muss man sie regulär abschreiben.

Eine besondere Abschreibungsmethode für Wirtschaftsgüter, die mehr als 150,00 € kosten und maximal 1000,00 € pro Stück: Seit 2008 gibt es eine besondere Abschreibungsmethode über den sogenannten GWG-Sammelposten (Poolabschreibung). GWG steht dabei für geringwertige Wirtschaftsgüter mit weniger als 1000,00 € Nettoanschaffungskosten pro Stück. Diese funktioniert so, dass die Anschaffungs­kosten durch 5 geteilt werden und das Wirtschaftsgut jahresgenau über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Diese Abschreibungsmethode spielt allerdings eine untergeordnete Rolle, da sie sehr selten genutzt wird.


Unregelmäßige Nutzung: Die leistungsbezogene Abschreibung

Da sich die jährliche Nutzung eines Nutz­fahrzeugs in Form von zurückgelegten Kilometern genau messen lässt, kommt auch die leistungsbezogene Abschreibung infrage. Hierzu wird die Gesamtleistung über die Nutzungsdauer hinweg geschätzt und darauf bezogen die jährliche Abschreibungsrate ermittelt. Diese ist dann angebracht, wenn man von einer sehr schwankenden Benutzung des Fahrzeugs ausgeht.

Welche Kosten verursacht ein Pritschenwagen neben den Anschaffungskosten? Neben den Anschaffungskosten fallen Kosten für den Betrieb, Reparaturen und Pflege des Nutz­fahrzeugs an. Beispiele sind Kfz-Versicherung, Steuern, Benzin, Reparatur­kosten etc. Dies sind laufende Betriebs­kosten und müssen zeitnah als Aufwand gebucht werden.


Ab wann kann man die Kosten eines Firmenfahrzeugs absetzen?

Ganz einfach: wenn das Firmen­fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug zu über 50% betrieblich genutzt wird. Bei Pritschen­wagen und Trans­portern mit entsprechenden Auf­bauten, kann man davon ausgehen, dass es sich um Firmenfahrzeuge handelt, welches zu nahezu 100%ig betrieblich genutzt wird.


Welche Gewinn-Konsequenzen hat die Abschreibung des Nutzfahrzeugs?

Die Abschreibung ist kaufmännisch gesehen ein Aufwand. Dieser bewirkt, dass am Geschäfts­jahres­ende ein geringerer Gewinn ausgewiesen wird. Damit sinkt die Bemessungs­grund­lage für die Steuer, da Aufwände über die gesamte Lauf­zeit gestreut werden.

Linda Miletich

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