Was bedeutet „gesetzeskonforme“ Ladungssicherung?

Skulptur von Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, vor einem Zurrgurt zur Ladungssicherung

Wer schon öfter mit LogicLine zu tun hatte, weiß, dass sich bei uns alles um „gesetzes­konforme“ Ladungs­sicherung dreht und wir diesen Aspekt an unseren Lösungen immer betonen. Aber warum eigentlich? Was bedeutet gesetzes­konforme Ladungs­sicherung, warum ist das wichtig, und was ist an LogicLine „gesetzes­konform“? Finden Sie hier heraus, dass die Erläuterungen hierzu gar nicht so trocken sind, wie das Wort vermuten lässt.


Was gesetzes­konforme Ladungs­sicherung bedeutet

gesetzeskonform = dem Gesetz entsprechend, rechtens, rechtmäßig, legal, zulässig, erlaubt.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Was nicht gesetzes­konform ist, ist schlicht­weg nicht erlaubt. Und dies hat gute Gründe. Im Endeffekt geht es bei Regeln und Richt­linien nämlich immer darum, unge­wünschte Ergebnisse abzuwenden. Am Beispiel der Ladungs­sicherung: Der Gesetzgeber und natürlich auch wir möchten, dass weder Material noch Menschen zu Schaden kommen.

Soll Ladung gesetzes­konform gesichert werden, ist der Erwerb von einem Produkt, das dies ermöglicht, natürlich ein wunder­barer Anfang, aber tatsächlich noch nicht das Ende aller Bemühungen. Die für die Ladungs­sicherung verant­wortlichen Personen müssen auch wissen, wie die recht­lichen Rahmen­bedingungen aussehen und die Ladungs­sicherung natürlich entsprechend durchführen. Die Gesetzeslage zur Ladungs­sicherung haben wir Ihnen bereits in einigen Blog­bei­trägen zusammen­ge­tragen. Eine Konstante gibt es über alle Länder hinweg: Ladungen dürfen während der Fahrt auf der Lade­fläche nicht verrutschen, umfallen oder hin und her rollen.

Alles zur Durchführung der Ladungs­sicherung finden Sie in unserem umfassenden Beitrag hier.

Gesetzeskonform mit Logic­Line: So stellen wir Produkte her, auf die Sie sich verlassen können

Wenn wir sagen, dass wir gesetzes­konforme Ladungs­sicherung herstellen, dann bedeutet das für uns, dass wir unsere Lösungen so gestalten, dass Sie in Ihrem täglichen Handeln und Tun alle gesetzlichen Rahmen­bedingungen einhalten und somit ein sicheres Fahr­erlebnis bewerk­stelligen können.

Normen und Richtlinien berücksichtigen

In unserer Arbeit stützen wir uns auf Normen und suchen auch zugekaufte Bestand­teile unserer Lösungen sorgfältig danach aus, ob diese geprüft sind. Anbei finden Sie eine Übersicht der Normen, Richtlinien und Gütesiegel, welche unsere Produkte erfüllen.

Gütesiegel der GSB

Das Gütesiegel der GSB

Die Mission der GSB ist es, die Qualität der Beschichtung von Werkstücken und der dabei verwendeten Vorbehandlungs- und Beschichtungsmaterialien zu sichern.

LogicLine Lösung(en):

PickUp System: Oberseite und Wände aus verzinktem Stahlblech, pulverbeschichtet

PickUp Racks: Konstruktion aus verzinktem Stahlformrohr, pulverbeschichtet

UnterflurBox: Deckel außen Aluminium beschichtet, pulverbeschichtet

Schutzart IP44

Schutzart IP44

Die Schutzart gibt die Eignung von elektrischen Betriebsmitteln für verschiedene Umgebungs­be­dingungen an, zusätzlich den Schutz von Menschen gegen potentielle Gefährdung bei deren Benutzung. Die Schutzart eines Gehäuses wird durch das Kenn­zeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kenn­ziffer festgelegt. Die erste Ziffer hat zwei Bedeutungen (Schutz für Personen und Betriebs­mittel), die zweite hat nur eine (Schutz gegen Wasser).

Schutzart IP44 bietet Schutz gegen allseitiges Eindringen von Spritzwasser und ist vor dem Eindringen fester Fremdkörper mit einem Durchmesser über einem Millimeter geschützt.

LogicLine Lösung(en):

Anschluss 230V

EN ISO 8295

EN ISO 8295

Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Start- und der Gleitreibungskoeffizienten von Kunststoff-Folien und -Bahnen beim Gleiten über sich selbst oder über andere Stoffe fest. Das Verfahren dient der Prüfung von nichtklebrigen Kunststoff-Folien und -Bahnen mit einer Dicke von bis zu etwa 0,5 mm.

LogicLine Lösung(en):

Scheuerschutz aus EPDM: rutschhemmend, Reibwert µ=1 (in Anlehnung EN ISO 8295)

VDI 2700

VDI 2700

Die VDI Richtlinie 2700 gilt als Grundlagenwerk der Ladungs­sicherung auf Straßenfahrzeugen. Die Richt­linien­reihe erschien im Jahr 2004 und ist seitdem das Leit­werk für betroffene Berufs­kraft­fahrer, Spediteure, Fuhr­unter­nehmer, aber auch für Richter und die Polizei.

LogicLine Lösung(en):

Antirutschmatte: Reibwert µ > 0,6; entsprechend VDI 2700

Schutzart IP65

Schutzart IP65 nach DIN EN 60529

Hier besagt die erste Kennziffer 6 die Dichtheit bzgl. Staub und die zweite Kennziffer 5, dass das geprüfte Produkt gegen Strahlwasser geschützt ist. Geregelt sind die Schutzklassen u. a. in der DIN Norm DIN EN 60529.

LogicLine Lösung(en):

Drehriegelverschluss: mit Knebelgriff und Rundzylinder;
staubdicht und geschützt gegen Strahlwasser nach IP65 (EN 60529)

Normen Fahrzeugplanen

Normen im Bereich Planenaufbauten

DIN 600001 setzt sich mit textilen Faserstoffen, Naturfasern und Kurzzeichen sowie Herstellungsformen auseinander. In der Norm DIN 75200 geht es um die Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen der Kraftfahrzeuginnenausstattung.

LogicLine Lösung(en):

Planen: aus wetterfestem PES nach DIN 60001, Flächengewicht 640 g / m2 nach DIN 53 352, Brennverhalten < 100 mm / min. nach DIN 75200

DIN EN 12195-2

DIN EN 12195-2
Die DIN EN 12195-2 verpflichtet den Hersteller von Zurrgurten, die Zurrmittel dauerhaft zu kennzeichnen. Zurrgurte, bei denen das Kennzeichnungsetikett fehlt, dürfen nicht mehr verwendet werden.


LogicLine Lösung(en):

Zurrgurt-Sets: ZG 25.1 ZG 25.2 ZG 35.2

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Zurrkraft LC (Lashing Capacity = Kraft des Zurrmittels)
  • Normale Handkraft SHF (Standard Hand Force = Kraft des Anwenders)
  • Normale Spannkraft STF (Standard Tension Force = Kraft der Ratsche)
DIN ISO 27956

DIN ISO 27956
Die DIN ISO 27956 trägt den Titel „Straßenfahrzeuge – Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen) – Anforderungen und Prüfmethoden“. Die Norm behandelt insbesondere Aspekte der Produktsicherheit.

LogicLine Lösung(en):

Frei platzierbare Zurrpunkte: LC (Lashing Capacity) 250 daN (Dekanewton) nach ISO 27956

Fahrphysik miteinbeziehen

Unsere Materialien und Konstruk­tionen wählen unsere Ingenieure so aus, dass Sie den Kräften, die auf Ihr Fahr­zeug bei der Fahrt wirken, standhalten können. Beim Fahren wirken verschiedene Kräfte auf das Fahr­zeug und damit natürlich auch auf die Ladung. Unsere Produkte müssen also nicht nur selbst den wirkenden Kräften stand­halten, sondern zusätzlich den Kräften, die auf die Ladung wirken und diese vor Verrutschen schützen. Die Sicherungs- bzw. Rück­halte­kräfte müssen also immer größer sein als die ent­stehenden Kräfte auf die Ladung.

Welche Kräfte wirken während der Fahrt auf die Ladung ein?
Unter anderem die Ver­zögerungs­kraft, Vertikal­kraft, Flieh­kraft und Beschleunigungs­kraft. Aber auch die Gewichts­kraft, also die Kraft, mit der eine bestimmte Ladung auf die Lade­fläche drückt, ist von hoher Wichtig­keit. Beim Bremsen, Anfahren oder bei Kurven­fahrten nämlich wirken auch Gewichts­kräfte nach vorne, hinten oder zur Seite.

Fahrphysik
Fahrphysik

Welche Kräfte wirken beim Fahren? – ein Ausflug in die Fahrphysik

Alles zur Fahrphysik lesen Sie auch in unserem eigenen Beitrag hier.

Übrigens: Wenn es um die Physik geht, nutzen wir diese nicht nur, um Sie und Ihre Ladung bei Unfällen zu schützen. Wir konstruieren unsere Lösungen darüber hinaus so, dass Sie aero­dynamisch unter­wegs sind.

TÜV Prüfung

Zu guter Letzt sind unsere Lösungen TÜV-typengprüft. Eine Produkt­zertifizierung, wie sie z.B. vom TÜV (Technischer Über­wachungs­verein) durchgeführt wird, bezeichnet die Bestätigung der Konformität von Produkten mit bestimmten Ansprüchen. Diese Ansprüche sind in Normen, Gesetzen und Regel­werken definiert. Ein Erzeugnis muss zwar häufig einer Norm entsprechen und kann ohne Prüfung vom Technischen Über­wachungs­verein verkauft werden, jedoch wird erst durch eine TÜV-Prüfung die Rück­sicht­nahme auf Benutzer­freundlich­keit und Qualität bestätigt. Eine TÜV-Zerti­fizierung wird vom Hersteller frei­willig in Auftrag gegeben.

Durch Werks­besichtigungen, Labor­prüfungen, Gebrauchs­tests und Studien werden die Produkte anwender­spezifisch geprüft. Nur wenn die Einzel­prüfungen positiv ausfallen, wird das zu zerti­fizierende Produkt auch tatsächlich zerti­fiziert.

TÜV Zertifizierung

Auch unsere angegebenen Trag­kraft-, Zurr­kraft- und Zuladungs­angaben ergeben sich aus ent­sprechenden Tests bzw. Berechnungen aus der TÜV Prüfung. Bei uns wird auch schon vor der TÜV Prüfung fleißig getestet, wie sich neue Materialen oder neue Produkte mit entsprechender Zuladung bei verschiedenen Fahr­versuchen verhalten.

Was keine gesetzes­konforme Ladungs­sicherung ist – diese Praktiken sollten Sie vermeiden

Manchen „Ladungs­sicherungs­praktiken“ ist ihre Mangel­haftig­keit offen­kundig anzusehen. Beispiel: Eine Schub­karre wird auf der Lade­fläche lediglich mit dem „grünen Netz“ fixiert. Bei anderen Lösungen entstehen häufiger Grau­zonen.

Darf ich meine Lasten­träger selbst konstruieren? Kann ich einen Hand­werks­betrieb vor Ort damit beauf­tragen? Reicht nicht vielleicht eine Holz­kiste aus, um mein Werk­zeug darin zu verstauen? Kann ich mein lang­stieliges Werk­zeug praktischer­weise in einem Rohr an der Heck­scheibe verstauen?

Weil wir oft auf den Straßen unterwegs sind, wissen wir, dass leider viele Menschen diese Fragen für sich mit „Ja“ beantworten. Und natürlich kann es sein, dass ein selbst gebauter Lasten­träger die zu tragenden Lasten gut aushält. Natürlich kann es sein, dass die Holz­kiste ein funk­tio­nierendes Zuhause für Ihre Werk­zeuge darstellt, solange kein Unfall passiert. Und solange kein un­günstiger Wind weht, bleibt der Rechen und die Schaufel auch im Rohr stehen.

Der Punkt ist jedoch: Die wirkenden Kräfte beim Fahren können von den betroffenen Personen häufig gar nicht einge­schätzt werden, sie sind schließlich keine Physiker, und sollen dies auch nicht sein müssen. Auch die Stand­festigkeit oder Belad­bar­keit von improvisierten oder unge­prüften Lösungen kann (insbesondere im Unfall-Szenario) mehr schlecht als recht einge­schätzt werden. Vielleicht ist Ihre Ladung ausreichend gesichert – vielleicht (und oftmals höchst­wahr­scheinlich) aber auch nicht.

Ist man mit einer improvisierten Lösung unterwegs, so muss ein Bewusstsein für die hohen damit eingegangen Risiken herrschen. Und es muss bewusst sein, dass man nicht sicher­gehen kann, ob die Ladung gesetzes­konform gesichert ist. Insbesondere dann ist die Gefahr bei Unfällen hoch.

Dass die Ladungs­sicherung nicht gut genug war, merkt man schließlich leider erst viel zu spät: nämlich wenn der Unfall schon passiert ist.

Übrigens: Die oben genannten häufigen Irrtümer, Grauzonen und häufige Fehler haben wir für Sie schon separat zusammengefasst.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Linda Miletich

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