Handwerkerregelung zum eigenen Vorteil nützen

Verstaute Flüssigkeitsbehälter

Für bestimmte Transporte von Gefahrgut gibt es gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefähr­licher Güter auf der Straße) 1.1.3.1. Er­leichterungen, sogenannte Frei­stellungs­regelungen von den umfang­reichen Beförderungs­vorschriften für gefährliche Güter. Diese Erleichterungen (Hand­werker­regelung) sind insbesondere für Unternehmen des Bau- und Bau­neben­gewerbes oder des Straßen­dienstes, also Hand­werks­betriebe im weiteren Sinne relevant.

Wann kann die Handwerkerregelung grundsätzlich angewendet werden?

  • Transporte von Gefahrgütern für eigene Zwecke, die vom Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden.
  • Transporte, die nicht der internen oder externen Versorgung dienen (Beförderung von Treibstoff von der Tankstelle zur Baustelle).
  • Maximal 450 Liter je Verpackungseinheit.
  • Maximale Höchstmenge nach der Kleinmengenregelung/„1.000-Punkte-Regel“.
  • Behälter müssen für den zu transportierenden Stoff zugelassen, dicht und verschlossen sein. Unter normalen Beförderungsbedingungen muss ein Freiwerden des Inhaltes verhindert werden. An der Außenseite der Verpackung dürfen keine gefährlichen Stoffe anhaften. Die Behälter müssen gesichert sein, sodass sie ihre Position zueinander und zur Transporteinrichtung nicht verändern können (Ladungs­sicherung durch Form­schluss oder Kraft­schluss!).

Bei Transporten von Gefahrgut, die der Handwerkerregelung entsprechen

  • müssen die Fahrzeuge nicht mit den orangefarbenen Warntafeln gekenn­zeichnet sein
  • müssen die Fahrzeugführer/Fahrer keinen Gefahrgutführerschein besitzen
  • müssen Transportboxen über keine Be- und Entlüftung verfügen
  • müssen keine besonderen Beförderungs­papiere
  • müssen keine Feuerlöscher mitgeführt werden
  • profitieren Sie von den Vorteilen der Handwerker-Regelung und informieren Sie sich jetzt über den Gefahrguttransport mit LogicLine Transportboxen.

Links für Sie

Transport von Gefahrgut Portal der WKO

ADR 2023 konsolidiert zum Herunterladen vom österreichischen Bundesministerium

Alexander Knor

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