Sicherheit und Qualität sind zentrale Themen im Straßenverkehr – besonders, wenn es um Fahrzeugbauteile geht, die zur Verkehrssicherheit beitragen. Eine dieser Komponenten ist die UnterflurBox von LogicLine, die nicht nur praktische Stauraumlösungen bietet, sondern nun auch die Genehmigung als Unterfahrschutz laut UN/ECE-Regelung Nr. 73 vom KBA erhalten hat.
In diesem Beitrag klären wir, was das konkret bedeutet und weshalb die KBA-Genehmigung ein echter Mehrwert für unsere Kunden ist.
Was ist eine KBA-Genehmigung?
Die Genehmigung vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) ist eine Bescheinigung, dass eine Komponente wie eine seitliche Schutzeinrichtung die Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 73 erfüllt. Geprüft werden unter anderem Stabilität, Abmessungen, Materialien und der sichere Einbau am Fahrzeug. Diese Vorschrift ist insbesondere für Fahrzeuge der Klassen N2 (Lkw > 3,5 t bis 12 t), N3 (Lkw ab 12 t) sowie O3 (Anhänger bis 10 t) und O4 (Anhänger ab 10 t) bindend.
Die Genehmigung der UnterflurBox von LogicLine gilt für Fahrzeuge der Klasse N2.
Welchen Vorteil bringt die KBA-Genehmigung für die UnterflurBox von LogicLine?
Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sind gesetzlich verpflichtet, mit einem seitlichen Unterfahrschutz ausgestattet zu sein. Dank der KBA-Genehmigung übernimmt die LogicLine UnterflurBox die Funktion des seitlichen Unterfahrschutzes. Diese Genehmigung garantiert, dass die Box bei einem seitlichen Aufprall bestimmten Kräften standhält und die gesetzlichen Normen eines Unterfahrschutzes erfüllt.
D.h. ein Pritschenfahrzeug, das mit einer UnterflurBox von LogicLine ausgerüstet ist, benötigt in dem Bereich des Fahrzeugs, in dem die Box montiert ist, keinen zusätzlichen Unterfahrschutz.
Dadurch werden zusätzliche Bauteile eingespart (z. B. Stahlprofile) und dennoch die rechtlichen Vorschriften nachweislich geprüft erfüllt.
Ihre Vorteile:
- Ein Bauteil – zwei Funktionen
- Auch zur Verwendung auf Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t hzGG (z.B. 5-Tonner) genehmigt
- Weniger Gewicht (z. B. gegenüber einem separaten Stahl-Unterfahrschutz bzw. einer nicht genehmigten Box), damit höhere Nutzlast
Wann wird ein Seitenanfahrschutz gesetzlich vorgeschrieben?
Im leichten Nutzfahrzeugbereich (Light Commercial Vehicles – LCV) mit bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht ist ein Seitenanfahrschutz gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Anders sieht es bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t aus – beispielsweise beim Iveco Daily mit 5,5 t. Hier schreibt die Gesetzgebung den Einbau eines seitlichen Anfahrschutzes verpflichtend vor.
Warum ist ein seitlicher Unterfahrschutz wichtig?
Der seitliche Unterfahrschutz ist eine Vorrichtung, die das Risiko verringern soll, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger oder Radfahrer) bei einem Unfall seitlich unter das Fahrzeug geraten.
Welche LogicLine Produkte wurden genehmigt?
Alle UnterflurBoxen (UB) von LogicLine verfügen nun über eine KBA-Genehmigung gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 73. Damit gelten alle UB-Modelle als genehmigte seitliche Schutzeinrichtungen.
Sie wurden unter anderem auf einem starren Prüfstand getestet, wie von UN R73 Teil II vorgeschrieben. Ein starrer Prüfstand ist ein fest verankerter Prüfaufbau, der keinerlei Bewegung zulässt. Dadurch kann eine statische Kraft – wie sie in der Regelung gefordert ist – exakt und reproduzierbar auf die zu prüfende Komponente (z. B. UnterflurBox) ausgeübt werden, ohne dass die Fahrzeugstruktur das Ergebnis verfälscht.
Was ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg ist die zentrale Zulassungs- und Genehmigungsbehörde für den Straßenverkehr in Deutschland. Es übernimmt zentrale Aufgaben im Bereich der Typgenehmigung, Marktüberwachung und technischen Überprüfung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
Ziel: Höhere Verkehrssicherheit und Umweltschutz auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Genehmigung des KBA gilt europaweit.
UnterflurBox
Kleine Box, große Wirkung
Erhältlich in 5 Größen
- Genehmigt als Unterfahrschutz vom KBA (laut UN/ECE-Regelung Nr. 73), Genehmigungsnummer E1*73R01/02*0211*00 bzw. E1*73R01/02*0212*00
- genehmigt als Unterfahrschutz vom KBA (laut UN/ECE-Regelung Nr. 73)
- sicherer Transport unter der Ladefläche
- regen- und spritzwasserdichter Stauraum
- passend für viele Pritschenfahrzeuge
Wer braucht eine KBA-Genehmigung?
Unternehmen, die Fahrzeuge, Fahrzeugbauteile oder selbstständige technische Einheiten herstellen, führen oder vertreiben – und deren Produkte typgenehmigungspflichtig sind. Dazu gehören z. B. Bauteile, die für die Verkehrssicherheit relevant sind.
Was sind die Voraussetzungen für eine KBA-Genehmigung?
- Einhaltung aller technischen Anforderungen aus UN R73 Teil II & III (Punkte 14 und 15).
- Vorhandensein eines geprüften Qualitätsmanagementsystems (z. B. nach ISO 9001).
- Durchführung einer Erstbewertung der Produktionskonformität (Conformity of Production).
- Bestehen der technischen Prüfungen durch einen benannten technischen Dienst (z. B. TÜV AUSTRIA).
Wie lange ist die KBA-Genehmigung gültig?
Die Gültigkeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit finden jährliche Überwachungsaudits statt, um die Einhaltung der Voraussetzungen zu überprüfen.
Die entsprechenden Re-Zertifizierungen werden von LogicLine eingeholt. Unsere Kunden können sich immer auf eine gültige Genehmigung verlassen.
Was wurde bei den Prüfungen konkret bewertet?
Damit eine UnterflurBox als seitliche Schutzeinrichtung zugelassen werden kann, muss sie eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen. Diese basieren auf der UN/ECE-Regelung Nr. 73, insbesondere den Punkten 12 und 14, die konkrete Vorgaben zu Konstruktion, Sicherheit und Einbau machen. Bei der Prüfung durch den Technischen Dienst wird die Box nicht nur visuell und maßlich bewertet, sondern auch mechanisch belastet. Entscheidend ist dabei, ob sie realen Fahrsituationen standhält und ungeschützte Verkehrsteilnehmer – etwa Fußgänger oder Radfahrer – zuverlässig vor dem Unterrollen schützt.
Bewertet werden u. a.:
- Die Unterkante darf sich nicht zu nah am Boden befinden, um das Hineingeraten von Personen zu verhindern.
- Die Vorrichtung muss vorgegebenen statischen Kräften standhalten, ohne unzulässig nachzugeben.
- Die Materialien müssen dauerhaft belastbar und korrosionsfest sein – denn die Box ist ständig Witterung und Straßenschmutz ausgesetzt.
- Die gesamte Fläche der Schutzeinrichtung muss glatt, geschlossen oder mit geeigneten Schienen ausgestattet sein – scharfe Kanten oder gefährliche Lücken sind nicht erlaubt.
- Markierungen und Genehmigungszeichen müssen dauerhaft angebracht und eindeutig zuzuordnen sein, damit eine Kontrolle durch Behörden eindeutig möglich ist.
Wo finde ich offizielle Informationen zur Regelung?
Die technische Grundlage für die KBA-Genehmigung ist die UN/ECE-Regelung Nr. 73, welche die Anforderungen an seitliche Schutzeinrichtungen beschreibt. Der vollständige und rechtsverbindliche Text dieser Regelung ist auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) einsehbar:
👉 https://unece.org/transport/vehicle-regulations
Weitere Informationen zur Typgenehmigung in Deutschland finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts:
Wie geht es weiter?
Die KBA-Genehmigung ist kein Endpunkt, sondern ein Meilenstein. LogicLine wird auch in Zukunft alle Entwicklungen im Bereich Fahrzeugbau und Zertifizierung aktiv verfolgen und die Produktpalette konsequent darauf ausrichten.
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Richtige Begriffe rund um den Unterfahrschutz
Der Begriff „Unterfahrschutz“ wird oft auch als seitlicher Anfahrschutz, Seitenanfahrschutz oder seitliche Schutzeinrichtung bezeichnet. Technisch gesehen ist jedoch immer dasselbe gemeint: eine Vorrichtung, die verhindern soll, dass andere Verkehrsteilnehmer – etwa Fußgänger oder Radfahrer – bei einem Unfall seitlich unter das Fahrzeug geraten.
In Gesetzen und Normen ist meist der Begriff „seitliche Schutzeinrichtung“ gebräuchlich, weil er die Funktion am präzisesten beschreibt.