LogicLine UnterflurBox erhält Genehmigung als Unterfahrschutz

Geöffnete Unterflurbox mit Helm und Werkzeugen unter LKW-Ladefläche montiert.

Sicherheit und Qualität sind zentrale Themen im Straßenverkehr – besonders, wenn es um Fahr­zeug­bau­teile geht, die zur Ver­kehrs­sicher­heit bei­tragen. Eine dieser Komponenten ist die Unter­flur­Box von LogicLine, die nicht nur prak­tische Stau­raum­lösungen bietet, sondern nun auch die Genehmigung als Unter­fahr­schutz laut UN/ECE-Regelung Nr. 73 vom KBA erhalten hat.

In diesem Beitrag klären wir, was das konkret bedeutet und weshalb die KBA-Genehmigung ein echter Mehr­wert für unsere Kunden ist.

Was ist eine KBA-Genehmigung?

Die Genehmigung vom KBA (Kraft­fahrt-Bundes­amt) ist eine Bescheinigung, dass eine Kom­po­nente wie eine seitliche Schutz­einrichtung die An­forder­ungen der UN/ECE-Regelung Nr. 73 erfüllt. Geprüft werden unter anderem Stabilität, Ab­messungen, Materialien und der sichere Ein­bau am Fahr­zeug. Diese Vor­schrift ist ins­be­sondere für Fahr­zeuge der Klassen N2 (Lkw > 3,5 t bis 12 t), N3 (Lkw ab 12 t) sowie O3 (An­hänger bis 10 t) und O4 (An­hänger ab 10 t) bindend.

Die Genehmigung der UnterflurBox von LogicLine gilt für Fahrzeuge der Klasse N2.

Welchen Vorteil bringt die KBA-Genehmigung für die UnterflurBox von LogicLine?

Fahr­zeuge über 3,5 t zu­lässiger Gesamt­masse sind gesetzlich ver­pflichtet, mit einem seit­lichen Unter­fahr­schutz aus­ge­stattet zu sein. Dank der KBA-Ge­nehmigung über­nimmt die LogicLine Unter­flur­Box die Funktion des seit­lichen Unter­fahr­schutzes. Diese Ge­nehmigung garantiert, dass die Box bei einem seit­lichen Auf­prall bestimmten Kräften stand­hält und die gesetz­lichen Normen eines Unter­fahr­schutzes erfüllt.

D.h. ein Pritschen­fahr­zeug, das mit einer Unter­flur­Box von LogicLine aus­ge­rüstet ist, benötigt in dem Bereich des Fahr­zeugs, in dem die Box montiert ist, keinen zu­sätz­lichen Unter­fahr­schutz.

Dadurch werden zusätzliche Bau­teile ein­ge­spart (z. B. Stahl­profile) und den­noch die rechtlichen Vor­schriften nach­weislich geprüft erfüllt.

UnterflurBox UB-45

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Ihre Vorteile:

  • Ein Bauteil – zwei Funktionen
  • Auch zur Ver­wendung auf Fahr­zeugen mit mehr als 3,5 t hzGG (z.B. 5-­Tonner) genehmigt
  • Weniger Gewicht (z. B. gegen­über einem separaten Stahl-­Unter­fahr­schutz bzw. einer nicht genehmigten Box), damit höhere Nutz­last

Wann wird ein Seitenanfahrschutz gesetzlich vorgeschrieben?

Im leichten Nutz­fahr­zeug­bereich (Light Commercial Vehicles – LCV) mit bis zu 3,5 t höchst­zulässigem Gesamt­gewicht ist ein Seiten­anfahr­schutz gesetzlich nicht vor­geschrieben.

Anders sieht es bei Fahr­zeugen mit einem Gesamt­gewicht über 3,5 t aus – bei­spiels­weise beim Iveco Daily mit 5,5 t. Hier schreibt die Gesetz­gebung den Ein­bau eines seitlichen An­fahr­schutzes ver­pflichtend vor.

Warum ist ein seitlicher Unterfahrschutz wichtig?

Der seit­liche Unter­fahr­schutz ist eine Vor­richtung, die das Risiko verringern soll, dass un­geschützte Ver­kehrs­teilnehmer (z. B. Fuß­gänger oder Rad­fahrer) bei einem Un­fall seit­lich unter das Fahr­zeug geraten.

Welche LogicLine Produkte wurden genehmigt?

LogicLine Unterflurbox mit Unterfahrschutz und Plakette, montiert auf Ladefläche.

Alle Unter­flur­Boxen (UB) von LogicLine verfügen nun über eine KBA-Genehmigung gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 73. Damit gelten alle UB-Modelle als genehmigte seitliche Schutz­ein­richtungen.

Sie wurden unter anderem auf einem starren Prüfstand getestet, wie von UN R73 Teil II vorgeschrieben. Ein starrer Prüfstand ist ein fest verankerter Prüfaufbau, der keinerlei Bewegung zulässt. Dadurch kann eine statische Kraft – wie sie in der Regelung gefordert ist – exakt und reproduzierbar auf die zu prüfende Komponente (z. B. UnterflurBox) ausgeübt werden, ohne dass die Fahrzeugstruktur das Ergebnis verfälscht.

Was ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg ist die zentrale Zulassungs- und Genehmigungsbehörde für den Straßenverkehr in Deutschland. Es übernimmt zentrale Auf­gaben im Bereich der Typ­genehmigung, Markt­über­wachung und technischen Über­prüfung von Fahr­zeugen und Fahr­zeug­teilen.

Ziel: Höhere Ver­kehrs­sicher­heit und Umwelt­schutz auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Genehmigung des KBA gilt europaweit.

UnterflurBox

UnterflurBox

Kleine Box, große Wirkung
Erhältlich in 5 Größen

  • Genehmigt als Unterfahrschutz vom KBA (laut UN/ECE-Regelung Nr. 73), Genehmigungsnummer E1*73R01/02*0211*00 bzw. E1*73R01/02*0212*00
  • genehmigt als Unter­fahr­schutz vom KBA (laut UN/ECE-Rege­lung Nr. 73)
  • sicherer Transport unter der Lade­fläche
  • regen- und spritzwasserdichter Stau­raum
  • passend für viele Pritschen­fahr­zeuge

Wer braucht eine KBA-Genehmigung?

Unternehmen, die Fahr­zeuge, Fahr­zeug­bau­teile oder selbst­ständige technische Ein­heiten her­stellen, führen oder vertreiben – und deren Produkte typgenehmigungs­pflichtig sind. Dazu gehören z. B. Bauteile, die für die Ver­kehrs­sicher­heit relevant sind.

Was sind die Voraussetzungen für eine KBA-Genehmigung?

  • Einhaltung aller technischen An­forderungen aus UN R73 Teil II & III (Punkte 14 und 15).
  • Vorhandensein eines geprüften Quali­täts­management­systems (z. B. nach ISO 9001).
  • Durch­führung einer Erst­bewertung der Produktions­konformität (Conformity of Production).
  • Bestehen der technischen Prüfungen durch einen benannten technischen Dienst (z. B. TÜV AUSTRIA).

Wie lange ist die KBA-Genehmigung gültig?

Die Gültigkeit beträgt drei Jahre. In dieser Zeit finden jährliche Überwachungsaudits statt, um die Einhaltung der Voraussetzungen zu über­prüfen.

Die entsprechenden Re-Zertifizierungen werden von LogicLine eingeholt. Unsere Kunden können sich immer auf eine gültige Genehmigung ver­lassen.

Was wurde bei den Prüfungen konkret bewertet?

Damit eine UnterflurBox als seitliche Schutz­einrichtung zu­gelassen werden kann, muss sie eine Viel­zahl an An­forderungen erfüllen. Diese basieren auf der UN/ECE-Regelung Nr. 73, ins­besondere den Punkten 12 und 14, die konkrete Vor­gaben zu Konstruktion, Sicher­heit und Ein­bau machen. Bei der Prüfung durch den Technischen Dienst wird die Box nicht nur visuell und maßlich bewertet, sondern auch mechanisch belastet. Entscheidend ist dabei, ob sie realen Fahr­situationen stand­hält und ungeschützte Verkehrs­teil­nehmer – etwa Fuß­gänger oder Rad­fahrer – zu­ver­lässig vor dem Unter­rollen schützt.

Bewertet werden u. a.:

  • Die Unter­kante darf sich nicht zu nah am Boden befinden, um das Hinein­geraten von Personen zu ver­hindern.
  • Die Vor­richtung muss vor­gegebenen statischen Kräften stand­halten, ohne un­zu­lässig nach­zu­geben.
  • Die Materialien müssen dauer­haft belast­bar und korrosions­fest sein – denn die Box ist ständig Witterung und Straßen­schmutz ausgesetzt.
  • Die gesamte Fläche der Schutz­einrichtung muss glatt, geschlossen oder mit geeigneten Schienen aus­gestattet sein – scharfe Kanten oder gefährliche Lücken sind nicht erlaubt.
  • Markierungen und Genehmigungs­zeichen müssen dauer­haft an­gebracht und ein­deutig zuzuordnen sein, damit eine Kontrolle durch Behörden ein­deutig möglich ist.

Wo finde ich offizielle Informationen zur Regelung?

Die technische Grundlage für die KBA-Ge­nehmigung ist die UN/ECE-Regelung Nr. 73, welche die An­forderungen an seit­liche Schutz­ein­richtungen be­schreibt. Der voll­ständige und rechts­verbindliche Text dieser Regelung ist auf der Web­site der Wirtschafts­kommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) einsehbar:

👉 https://unece.org/transport/vehicle-regulations

Weitere Informationen zur Typ­genehmigung in Deutsch­land finden Sie auf der Web­site des Kraft­fahrt-Bundes­amts:

👉 https://www.kba.de

Wie geht es weiter?

Die KBA-Ge­nehmigung ist kein End­punkt, sondern ein Meilen­stein. LogicLine wird auch in Zukunft alle Ent­wicklungen im Bereich Fahr­zeug­bau und Zertifizierung aktiv ver­folgen und die Produkt­palette konsequent darauf ausrichten.

Sie haben Fragen oder möchten eine UnterflurBox erwerben?

Dann besuchen Sie unseren Shop oder kontaktieren Sie unser Vertriebs­team direkt. Wir beraten Sie gerne rund um unsere zertifizierten Trans­port­lösungen!

Richtige Begriffe rund um den Unterfahrschutz

Der Begriff „Unter­fahr­schutz“ wird oft auch als seit­licher An­fahr­schutz, Seiten­an­fahr­schutz oder seit­liche Schutz­ein­richtung bezeichnet. Technisch gesehen ist jedoch immer dasselbe gemeint: eine Vor­richtung, die ver­hindern soll, dass andere Ver­kehrs­teilnehmer – etwa Fuß­gänger oder Rad­fahrer – bei einem Un­fall seitlich unter das Fahr­zeug geraten.

In Gesetzen und Normen ist meist der Begriff „seitliche Schutz­ein­richtung“ gebräuchlich, weil er die Funktion am präzisesten beschreibt.

Patrizia Perschon

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