Gefahrgut: Wissenswertes im Überblick

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  1. Was sind Gefahrgüter?
  2. Alle Gefahrgutklassen auf einem Blick
  3. Worauf ist bei Gefahrgut zu achten?
    1. Geltende Richtlinien
    2. Wichtige Bereiche
    3. Erleichterungen
    4. Transport von Gefahrgütern – genau informieren ist ein Muss!
  4. Gefahrgut-Transport in LogicLine Transportboxen

1. Was sind Gefahrgüter?

Grundsätzlich spricht man immer nur dann von „Gefahrgütern“, wenn es um den Transport geht. Als Gefahrgut gelten deshalb Stoffe, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die Allgemeinheit, die Gesundheit oder für Sachen ausgehen. Ansonsten – z. B. bei Fragen zur Lagerung – ist von „Gefahrstoffen“ die Rede.

Wenn Gefahrenstoffe transportiert werden spricht man von Gefahrgut
Werden Gefahrstoffe transportiert, dann spricht man von „Gefahrgütern“. (©www.medsolut.com)

2. Alle Gefahrgutklassen auf einen Blick

Klar ist: Ein leicht entzündliches Gas muss anders gesichert werden als eine giftige Flüssigkeit. Deshalb werden Gefahrgüter – je nach Art der Gefahr – in neun verschiedene Klassen eingeteilt. Die Nummer sagt jedoch nichts über den Grad der Gefährlichkeit aus. Darüber hinaus gibt es noch diverse Unterklassen, aber dazu später mehr. Die Einteilung ist weltweit einheitlich geregelt. Die Nummer orientiert sich dabei an der Gefahrengutklassifizierung der Vereinten Nationen (UN).

In den Gesetzen und Verordnungen ist geregelt, dass Gefahrgut beim Transport als solches gekennzeichnet werden muss. Das wird durch Warntafeln, Zeichen oder Aufkleber sicher­gestellt. Die Kennzeichnung enthält die Gefahren­klasse sowie die UN Nummer, welche das beförderte Gefahrgut identifiziert. Dadurch können Fahrer, Beteiligte sowie auch Rettungs­kräfte die Gefahr besser einschätzen.

NummerBezeichnung
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 1 - für explosive StoffeGefahrgutklasse 1Explosive Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 2 - Gase und gasförmige StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 2 - Gase und gasförmige StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 2 - Gase und gasförmige StoffeGefahrgutklasse 2Gase und gasförmige Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 3 - entzündbare flüssige StoffeGefahrgutklasse 3Entzündbare flüssige Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 4 - entzündbare feste StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 4 - entzündbare feste StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 4 - entzündbare feste StoffeGefahrgutklasse 4Entzündbare feste Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 5 - entzündend wirkende StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 5 - entzündend wirkende StoffeGefahrgutklasse 5Entzündend wirkende Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 6 - giftige und ansteckungsgefährliche StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 6 - giftige und ansteckungsgefährliche StoffeGefahrgutklasse 6Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 7 - radioaktive StoffeKennzeichnung Gefahrengutklasse 7 - radioaktive StoffeGefahrgutklasse 7Radioaktive Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 8 - ätzende StoffeGefahrgutklasse 8Ätzende Stoffe
Kennzeichnung Gefahrengutklasse 9 - verschiedene gefährliche StoffeGefahrgutklasse 9Verschiedene gefährliche Stoffe

Gefahrgutklasse 1

In Gefahrgutklasse 1 sind die explosiven Stoffe zu finden. Dazu zählen unter anderem Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Treibmittel (Gemisch aus Treibstoff und Oxidationsmittel) sowie Zündmittel (Hilfsmittel zum Auslösen einer Explosion). Außerdem lassen sie sich nach ihrer Gefährlichkeit in sechs Unterklassen einteilen: So sind etwa massenexplosionsfähige Stoffe in der Unterklasse 1.1, während Gegenstände mit geringer Explosionswirkung zur Unterklasse 1.4 gehören.

Beispiele:

  • Munition
  • Schwarzpulver
  • Feuerwerkskörper
Explosive Stoffe

Gefahrgutklasse 2

Gefahrgutklasse 2 beinhaltet die Gase und gasförmigen Stoffe. Auch hier gibt es wieder Unterklassen, und zwar je nachdem, ob es sich um flammbare, nicht-flammbare oder giftige Gase handelt.

Beispiele:

  • Haarspray
  • Acetylengas
  • Propangas
Gasflaschen in Regal

Gefahrgutklasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe sind in Klasse 3 eingeordnet. Hier sind außerdem Klas­sifi­zierungs­codes anzugeben, welche die Flüssig­keit näher bestimmen und Neben­gefahren angeben – etwa ob diese zusätzlich giftig oder ätzend sind.

Beispiele:

  • Benzin
  • Lacke
  • Klebstoffe
Kanister mit Flüssigkeiten

Gefahrgutklasse 4

Feste Stoffe, die entzündbar sind, zählen hingegen zur Gefahrgutklasse 4. Diese Klasse ist eine der größten und umfasst eine Vielzahl an Substanzen. Daher gibt es hier auch wieder Unterklassen: 4.1, (können durch Funkenflug oder Reibung entzündet werden), 4.2 (selbst­entzündlich), 4.3 (bilden bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase).

Beispiele:

  • Aluminiumpulver
  • Phosphor
  • Zinkstaub
Zinkstaub zur Zinkausbesserung

Gefahrgutklasse 5

In Gefahrgutklasse 5 finden sich jene Stoffe, die entzündend wirken. Sie brennen nicht selbst, können aber Brände verursachen oder brand­beschleunigend wirken. Hier gibt es zwei Unterklassen: allgemein entzündend wirkende Stoffe (5.1) und organische Peroxide (5.2).

Beispiele:

  • Sauerstoff
  • Wasserstoffperoxid
  • Methylethylketonperoxid (Härter für 2-Komponenten-Lacke)
Entzündend wirkende Stoffe

Gefahrgutklasse 6

Gefahrgutklasse 6 umfasst die giftigen (Unterklasse 6.1) und ansteckungs­gefährdenden (Unterklasse 6.2) Stoffe. Giftige Stoffe sind solche, die bei Schlucken, Einatmen oder Kontakt mit der Haut den menschlichen Körper schädigen. Sie sind nach dem GHS mit einem Totenkopf-Symbol auszuzeichnen.

Beispiele:

  • Blausäure
  • Pestizide
  • Krankenhausabfälle
Giftige und Ansteckungsgefährdende Stoffe

Gefahrgutklasse 7

In Gefahrgutklasse 7 befinden sich radioaktive Stoffe. Je nach Menge der abgegebenen Strahlung gibt es hier die Unterklassifizierung 7A bis 7E. Es gelten strenge Vorschriften bezüglich der Verpackung, die selbst Stöße oder Unfälle unversehrt überstehen muss. Als Kennzeichnung dient eine weiße oder gelb-weiße Plakette.

Beispiele:

  • Uran
  • Plutonium
  • Röntgengeräte
Radioaktive Stoffe

Gefahrgutklasse 8

Die Gefahrgutklasse 8 zeichnet ätzende Stoffe aus, also Stoffe, die bei Kontakt die Haut, Schleimhaut oder auch Oberflächen schädigen. Sie werden unterteilt in ätzende Stoffe sauren Charakters, ätzende Stoffe basischen Charakters und sonstige ätzende Stoffe.

Beispiele:

  • Baukalk
  • Natronlauge
  • Chlor
Ätzende Stoffe

Gefahrgutklasse 9

In der Gefahrgutklasse 9 werden alle gefährlichen Stoffe zusammengefasst, die in keine der anderen Klassen hineinpassen. Dementsprechend heißt diese Gefahrgutklasse „verschiedene gefährliche Stoffe“.

Beispiele:

  • Trockeneis
  • Genetisch veränderte Mikroorganismen
  • Asbest
Trockeneis

3. Worauf ist beim Gefahrguttransport zu achten?

Sobald Sie ein Gefahrgut aus eine der obigen Klassen transportieren, müssen Sie prinzipiell die geltenden Richtlinien beachten. Wenn Sie nur kleine Mengen befördern, gelten aber möglicherweise erleichterte Regeln.

Geltende Richtlinien

Je nach Art des Transports bestehen spezielle internationale Regelwerke, die verpflichtend einzuhalten sind:

  • Transport auf der Straße ADR
  • Transport auf der Schiene RID
  • Transport auf Binnengewässern ADN
  • Transport auf See IMDG
  • Transport mit dem Flugzeug ICAO TI, IATA DGR

Als Bau- bzw. Handwerksunternehmen haben Sie wahrscheinlich am öftesten mit einem Straßentransport zu tun. Dementsprechend gilt das ADR – Übereinkommen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Wissens-Deep-Dive
Der Transport gefährlicher Güter ist neben dem ADR in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen wie in Deutschland etwa dem Gefahr­gut­be­förderungs­gesetz (GGBefG), der Gefahr­gut­beauftragten­verordnung (GbV) oder der Gefahr­gut­verordnung Straße/­Eisenbahn/­Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit den entsprechenden Durch­führungs­richtlinien bzw. in Österreich dem Gefahr­gut­beförderungs­gesetz (GGBG) geregelt. Darüber hinaus gelten natürlich auch alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die den Straßenverkehr im Allgemeinen regeln wie beispielsweise die Straßenverkehrsordnung (StVO). Besondere Bedeutung kommt beim Transport gefährlicher Güter naturgemäß auch der ordnungs­gemäßen Sicherung der Ladung zu. Wegen der erhöhten Gefahr, die vom Transport von Gefahrgut ausgeht, werden Gefahrguttransporte besonders streng kontrolliert.

Wichtige Bereiche

Die Vorschriften, die Sie laut ADR beim Gefahrgut-Transport einhalten müssen, variieren natürlich je nach Gefahrgutklasse und Gefährlichkeit. Folgende Bereiche sind beispielsweise geregelt:

  • Verpackung und Ladungssicherung
  • Kennzeichnung am Fahrzeug und an der Verpackung
  • technische Anforderungen an Fahrzeug, Behälter und Tanks
  • Dokumentation des Transports
  • Fahrer Ausbildung
  • Notfallausrüstung im Fahrzeug (Schutzhandschuhe, Feuerlöscher etc.)

Erleichterungen

Heißt das, Sie müssen nun für jede Spraydose im Auto einen speziell geschulten Fahrer einsetzen? Nein, denn unter Umständen greifen erleichterte Bedingungen – auch als 1000-Punkte-Regelung bzw. Handwerkerregelung bekannt.

Die 1000-Punkte Regelung

Diese Regelung (ADR, Abschnitt 1.1.3.6) gilt, wenn Sie nur kleine Mengen an Gefahrgut transportieren. Dabei haben die verschiedenen Stoffe – je nach Gefährlichkeit – einen bestimmten Punktewert (0, 1, 3 oder 50). Dieser wird mit der Menge des Gefahrguts multipliziert. Die Ladung muss insgesamt unter 1000 Punkten bleiben, damit die Regelung greift.

Die Regelung bringt mehrere Erleichterungen mit sich, z. B.:

  • keine ADR-Fahrerausbildung
  • keine spezielle Fahrzeugzulassung
  • keine erhöhte Fahrzeug-Haftpflichtversicherung

Andere Bestimmungen, etwa Ladungssicherung, Feuerlöscher, Beförderungspapier, Kennzeichnung sind trotzdem einzuhalten.

Die Handwerker Regelung

Gefahrgut auf Pritschenfahrzeugen sicher und gesetzeskonform zu transportieren, stellt oft eine Herausforderung dar. Kann für diese Transporte die sogenannte Handwerker­regelung angewendet werden, bringt dies eine deutliche Vereinfachung bei Kennzeichnung und Sicherung mit sich.

Für bestimmte Transporte von Gefahrgut gibt es Erleichterungen, sogenannte Freistellungs­regelungen von den umfangreichen Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter. Diese Erleichterungen („Handwerker­regelung“) sind insbesondere für Unternehmen des Bau- und Bau­neben­gewerbes oder des Straßen­dienstes, also Handwerksbetriebe im weiteren Sinne relevant. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag „Handwerkerregelung zum eigenen Vorteil nützen„.

LogicLine Transportboxen mit speziellem Zubehör sind für Gefahrguttransporte im Rahmen der Handwerkerregelung optimal geeignet.

Transport von Gefahrgütern – genau informieren ist ein Muss!

Ob Gefahrgutklassen oder Handwerkerregelung: Die Regelwerke für den Transport von gefährlichen Gütern sind komplex und für juristische Laien gar nicht so einfach durch­schaubar. Trotzdem führt kein Weg daran vorbei, diese genau einzuhalten. Beratung und weitere Informationen finden Sie z. B. bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft oder den Handwerkskammern.

4. Gefahrgut-Transport in LogicLine Transportboxen

LogicLine Transportboxen mit speziellem Zubehör sind für Gefahrguttransporte im Rahmen der Handwerkerregelung optimal geeignet. Ihre Vorteile dabei sind …

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